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Kindergeld für Grenzgänger
Auch ein Grenzgänger kann Anspruch auf Kindergeld in Deutschland haben - nämlich dann, wenn der Anspruch auf Kindergeld im Ausland wegen einer niedrigeren Altersgrenze erloschen ist.
Normalerweise hat ein Grenzgänger, der in Deutschland lebt, aber im Ausland arbeitet, hier keinen Anspruch auf Kindergeld. Doch es gibt Ausnahmen, wie das Niedersächsische Finanzgericht festgestellt hat: Ein Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsplatz in den Niederlanden hat Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn der Anspruch auf niederländisches Kindergeld erloschen ist, weil das Kind die dort geltende Altersgrenze erreicht hat.